28.03.2024

TREIBSTOFFKARTEN

Bekanntlich gilt mit 1. Juli 2018 folgendes: Treibstoffkarten haben keine Gültigkeit mehr (Aufschub angedacht). Der Tankstellenbetreiber wird verpflichtet eine elektronische Rechnung auszustellen. Zudem, sofern ein Unternehmen bzw. Freiberufler diese Aufwendungen fiskalisch in Abzug bringen will, muss dieser den Geldfluss mittels einem rückverfolgbaren Zahlungsmittel beweisen (Kreditkarte, Bankomatkarte, Banküberweisung usw. (Aufschub angedacht) Privatpersonen hingegen können weiterhin in bar deren Tankfüllungen bezahlen.

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