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15.01.2025
AUFSCHUB TREIBSTOFFKARTENABSCHAFFUNG AUF 31.12.2018
Treibstoffkarte: Aufschub bis 31.12.2018. Elektronische Fakturierungspflicht mit Anlaufdatum 01.01.2019. P.S. bezahlt man in bar ab 01.07.2018, kann man aber die Kosten nicht in Abzug bringen. Man verliert somit die Absetzbarkeit. Deshalb muss man weiterhin mittels Banküberweisung/Scheck/Kreditkarte etc. bezahlen.